DienstleistungBeförderungsanspruch

Das Landratsamt ist zuständig für die notwendige Beförderung von Schüler:innen bei öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (Vollzeit), Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen und bei den Förderschulen des Landkreises (Janusz-Korczak-Schule in Elsenfeld, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in Miltenberg).

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Ebert
Sachbearbeiterin
09371 501-34009371 50179-341E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) bis einschließlich der Jahrgangsstufe 4 mehr als zwei Kilometer, ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt und die besuchte Schule die nächstgelegene ist.

Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. 

Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,
Sie können den Erfassungsbogen zur Kostenfreiheit des Schulweges bequem online ausfüllen. Sie profitieren damit von einer schnelleren Bearbeitung.
Nur noch ausdrucken, unterschreiben und von der Schule bestätigen lassen. 

Vielen Dank!

  • Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle

    Termin Kfz-Zulassung MIL
    Termin Kfz-Zulassung OBB

  • Führerschein Pflichtumtausch

    Fuehrerscheinumtausch

  • Radverkehrskonzept
    Internet - Rechte Spalte - Radverkehrskonzept
  • Wunschkennzeichen

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  • Bauantragsformulare

    Rechte Spalte - Bauantragsformulare

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